Beitrags- und Gebührensatzung

Markt Arnstorf

Auf Grund der Artikel 5 und 8 des Komunalabgabegesetzes (KAG) erlässt der Markt Arnstorf durch Marktratbeschluss vom 20. November 2006 folgende

Änderungssatzung Erschließungskosten

§1

§6 (Beitragssatz) erfolgt folgende Fassung:

Der Beitrag beträgt:

   a) pro Quatratmeter Grunstückfläche 0,46 Euro zzgl. 7% MwSt.

   b) pro Quatratmeter Geschoßfläche    7,69 Euro zzgl. 7% MwSt.

 

Wasserabgabegebühren

   Wassergebühren pro m³   1,66 Euro zzgl. 7% MwSt.

Grundgebühr

Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden auf den Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluß geschätzt, der möglich wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. 

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzähler mit Nenndurchfluß.

bis 2,5 Kubigmesser/h

30.-

Euro

pro Jahr

bis 6,0 Kubigmesser/h

36.-

Euro

pro Jahr

bis 10,0 Kubigmesser/h

42.-

Euro

pro Jahr

über 10,0 Kubigmesser/h

48.-

Euro

pro Jahr

zuzüglich 7% MwSt.

 

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