Beitrags- und Gebührensatzung
Markt Arnstorf
Auf Grund der Artikel 5 und 8 des Komunalabgabegesetzes (KAG) erlässt der Markt Arnstorf durch Marktratbeschluss vom 20. November 2006 folgende
Änderungssatzung Erschließungskosten
§1
§6 (Beitragssatz) erfolgt folgende Fassung:
Der Beitrag beträgt:
a) pro Quatratmeter Grunstückfläche 0,46 Euro zzgl. 7% MwSt.
b) pro Quatratmeter Geschoßfläche 7,69 Euro zzgl. 7% MwSt.
Wasserabgabegebühren
Wassergebühren pro m³ 1,66 Euro zzgl. 7% MwSt.
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden auf den Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluß geschätzt, der möglich wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzähler mit Nenndurchfluß.
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bis 2,5 Kubigmesser/h |
30.- |
Euro |
pro Jahr |
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bis 6,0 Kubigmesser/h |
36.- |
Euro |
pro Jahr |
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bis 10,0 Kubigmesser/h |
42.- |
Euro |
pro Jahr |
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über 10,0 Kubigmesser/h |
48.- |
Euro |
pro Jahr |
zuzüglich 7% MwSt.
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