Ab einer Inzidenz von >35 im Landkreis ist der Zugang zu öffentlichen Bibliotheken und zu Veranstaltungen nur Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind.
Der jeweilige Nachweis ist vor Eintritt in die Räumlichkeiten zu kontrollieren.
- Als geimpft gilt man 14 Tage nach Erhalt der 2. Impfung (respektive der 1. bei Johnson &Johnson)
- Als genesen gilt man min. 28 Tage nach einem positiven PCR-Test, max. 6 Monate lang
- Als Tests gelten Antigentests, die höchstens 24 Stunden alt sein dürfen, sowie PCR- Tests, die höchstens 48 Stunden alt sein dürfen.
Von der 3G-Regel ausgenommen sind:
- Kinder bis zum 6. Geburtstag
- noch nicht eingeschulte Kinder
- Schüler, die wegen der regelmäßigen Schultests als getestet gelten. Das gilt nach Meldung des Bayerischen Bibliotheksverbands auch während der Ferien.
- Mitarbeiter, solange sie die Bücherei zum Zweck der Ausübung des Berufs oder Ehrenamts betreten