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Den Weg in die Zukunft gestalten

Der Arbeitskreis nahm seine Tätigkeit auf. (Foto: Bergbauer)

Der Arbeitskreis für die Neugestaltung des Flächennutzungsplans hat zum ersten mal getagt

Am Dienstag fiel der offizielle „Startschuss“ für ein für die Kommune zukunftsweisendes Projekt. Zum ersten Mal tagte der verantwortliche Arbeitskreis zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes. Er wird den bisher gültigen nach über 40 Jahren ablösen. Bis es zu dieser Sitzung kam, wurde im Vorfeld schon allerhand an Arbeit geleistet.

Erster Bürgermeister Christoph Brunner begrüßte dazu das verantwortliche Gremium. Seitens des Rathauses sind das Matthias Kohl, Fachmann für Baurecht und Heinz Kaltenhauser, der Leiter des Bauamtes. Den Auftrag zur Erstellung dieses Werkes erhielt das Planungsbüro Jocham und Kellhuber aus Iggensbach. Federführend sind dafür Stadtplanerin und Landschaftsarchitektin Petra Kellhuber sowie Landschaftsarchitektin Regina Raulf zuständig. Den Arbeitskreis bilden weiterhin die Marktgemeinderatsmitglieder Johann Bauer, Thomas Brandhuber, Alfred Maier, Peter Schaitl, Kyrill Gabor und Martin Stömmer.

Einige Mitarbeiter des Architekturbüros kennen mittlerweile Teile des Gemeindegebietes schon recht gut. Denn sie nahmen sich mit Jägerndorf, Holzham, Hozhäuseln, Daimhäuseln und Reisach erste kleinere Orte vor, um diese bei einem Aussentermin genauer zu betrachten und sich ein Bild über den Ist-Zustand und den tatsächlichen Bestand zu machen. Dabei wurde deutlich, dass die Darstellung auf dem Papier und tatsächliche örtliche Gegebenheiten nicht mehr zusammen passen. Bei der ersten Zusammenkunft gab es diesbezüglich eine Gegenüberstellung. Speziell wurden Problemstellen aufgezeigt, wo es zum Widerspruch zur verbindlichen Bauleitplanung kommt. Aber letztlich sind die Fachleute auf aktive Unterstützung angewiesen, da der Ist-Zustand visuell nur teils erfasst werden kann. „Wir können beispielsweise nicht erkennen, ob es sich bei einem landwirtschaftlichen Hof um einen Voll- oder Nebenerwerbsbetrieb handelt“, so Petra Kellhuber.

Es ist eine der Hauptaufgaben, jeden Ortsteil individuell zu betrachten, weshalb Mitarbeiter des Planungsbüros jeweils zu zweit oder zu dritt unterwegs sind. Für kleine Orte reicht in etwa ein Rundgang von einer Stunde, bei dem auch alles Wesentliche mit Fotos dokumentiert wird.

Der noch gültige Flächennutzungsplan hat bestimmt gut 40 Deckblätter, das heißt, er wurde seit seiner Aufstellung regelmäßig überarbeitet und geändert, schließlich ergeben sich immer wieder neue Zielaussagen. Das wird auch bei dem neuen Gewerk nicht anders sein. Er ist zwar behördenverbindlich, aber nicht bürgerverbindlich. Für die Gemeinde ist er ein Werkzeug, behilflich zu sein, „wohin die Reise gehen soll“. Aber, es ist nichts in Stein gemeißelt und seitens der Kommune jederzeit veränderbar.

Begonnen wird mit dem Ortsteil Jägerndorf. Dazu wurde die aktuelle Bestandsaufnahme in eine Vorentwurfsplanung übertragen und erläutert. Hierbei wurde festgestellt, dass sich der Gebietscharakter von einem „Dorfgebiet“, das landwirtschaftlich geprägt sein muss in ein Mischgebiet im westlichen Teil und in ein allgemeines Wohngebiet im östlichen Teil änderte. Die seit dem Jahr 2013 rechtskräftige Einbeziehungssatzung enthält ebenfalls den Gebietscharakter „Dorfgebiet“ und müsste gegebenenfalls in einem Änderungsverfahren angepasst werden. Weiter wurden die sogenannten Baulandreserven ermittelt und planerisch dargestellt und erörtert.

In Holzham hingegen hat sich der Gebietscharakter nicht verändert. Hier findet man nach wie vor ein „Dorfgebiet“, dass landwirtschaftlich geprägt ist, vor. Es wurden die Baulandreserven ermittelt mit dem Fazit, dass hier sehr viele Baulandreserven zu verzeichnen sind. Der Ortsteil „Holzhäuseln“ ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche deklariert. Der Gebietscharakter wandelte sich durch die mittlerweile entstandene Bebauung in ein „Mischgebiet“ mit städtebaulichem Gewicht und soll auch so im neuen Flächennutzungsplan dargestellt werden. Die genaue Umgrenzung des Mischgebietes wird in der nächsten Arbeitskreissitzung festgelegt. Dadurch soll ein Bauvorhaben künftig baurechtlich nicht mehr als eine Außenbereichsbebauung (§ 35 BauGB) behandelt werden, sondern als eine Bebauung im Zusammenhang eines bebauten Ortsteils. Durch die Wandlung des Gebietscharakters in ein Mischgebiet werden einzelne Baulandreserven entstehen. „Daimhäuseln“ wird aktuell als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der Gebietscharakter hat sich durch die mittlerweile dort entstandene Bebauung mit einem städtebaulichen Gewicht in ein „Allgemeines Wohngebiet“ gewandelt und soll auch so im neuen Flächennutzungsplan dargestellt werden. Auch hier gilt: Durch diese Umwandlung werden einzelne Baulandreserven entstehen. „Reisach“ hingegen kann wie bisher als landwirtschaftliche Fläche beibehalten werden, da dort kein städtebauliches Gewicht durch die vorhandene Bebauung entstanden ist.

Die erste Zusammenkunft bot auch Gelegenheit, um Fachbegriffe und künftige Vorgehensweisen zu erörtern und den „Fahrplan“ für das weitere Erfassen festzulegen. Die zweite Arbeitskreissitzung wurde auf den 28. März, 17 Uhr, fest gelegt.
(Quelle: RA 26.02.2022)