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Aktuelle Informationen

Gebührenordnung der Verkaufshäuschen

 Bereits seit 2004 gilt die Gebührenordnung für die Ausleihe der markteigenen Verkaufshäuschen. Höchste Zeit die Beträge moderat anzupassen, empfahl der Finanzausschuss und der Marktrat schloss sich den Empfehlungen an. Ab 1. Oktober beträgt die Ausleihgebühr fünf Euro. Kommt die An- und Ablieferung durch den Bauhof hinzu, bezahlen gewerbliche Betriebe künftig 125 Euro, Vereine und gemeinnützige Einrichtungen mit Sitz im Gemeindegebiet 50 Euro. Die maximale Ausleihdauer ist mit einer Woche festgeschrieben. Eine Ausleihe an andere Gemeinden erfolgt ohne Leihgebühr. Die neue Satzung regelt zudem die Haftungsfragen. Marktrat Moritz Graf von Deym (UWG) regte in dem Zusammenhang an zwei bis drei weitere Verkaufshäuschen vom Bauhof bauen zu lassen und dabei Hygienemaßnahmen im besonderen Fokus zu haben. Marktrat Konrad Stadler (CSU) bat, dass die vorhandenen Verkaufshäuschen auf ihre volle Funktionalität geprüft werden, „damit die Nutzer nicht beim Gebrauch eine böse Überraschung erleben.“
(Quelle: LZ 23.09.2020)