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Aktuelle Informationen

Grünes Licht für Bauvorhaben

Bau- und Umweltausschuss befasst sich mit ganzer Reihe von Anträgen und Voranfragen

Im Markt Arnstorf wird allerhand gebaut und dementsprechend lagen auch bei der jüngsten Sitzung dem Bau- und Umweltausschuss des Marktes wieder mehrere Baugesuche sowie eine Bauvoranfrage vor, wozu bis auf eine Ausnahme jeweils einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.

Nachdem Vorsitzender erster Bürgermeister Christoph Brunner die Zusammenkunft im Rathaus eröffnet hatte, beschäftigte sich das Gremium zunächst mit der Außenbereichssatzung Holzhäusln, da der Marktgemeinderat am 21. September vergangenen Jahres die Aufstellung, erste Änderung beschlossen hatte. Der Geltungsbereich ist eine Teilfläche der Gemarkung Jägerndorf und umfasst eine Fläche von 3.654 Quadratmetern. Für das Gebiet wird die Baulandausweisung für Einheimische zur Deckung des örtlichen Wohnbedarfs angestrebt. Das Verfahren wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird ebenfalls von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Entwurf stammt von der Planwerkstatt Karlstetter aus Marklkofen, der vom Ausschuss gebilligt wurde. Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchführen.

Ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude im Schickanöder Feld in Arnstorf lag vor. Drei der Grundstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schönauer Straße“ in der Fassung der ersten Änderung. Auch das, auf dem die Gebäude errichtet werden sollen. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Die Fläche ist als öffentliche Grünfläche festgelegt. Die Bauweise wird nicht eingehalten, die Baugrenze wird überschritten und die Dachform weicht ab. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jedoch erteilt.

Eine Traktorgarage wird in Holzham durch einen Neubau ersetzt. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Holzham. Im Bereich des Oberen Marktes soll eine Werbeanlage angebracht werden. In einem besonderen Wohngebiet sowie in einem Mischgebiet ist das Vorhaben zulässig. Ein weiterer Antrag lag zur Errichtung einer Produktions- und Lagerhalle mit Hygieneschleuse in Mariakirchen, Obere Hofmark vor. Innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist, so der Gesetzestext. Auch das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Dies alles trifft zu.

Auf Antrag von Bürgermeister Brunner wurde der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Sigunastraße in Arnstorf von der Tagesordnung genommen, da zum Vorhaben geänderte Bauvorlagen eingereicht wurden und die Behandlung im Bau- und Umweltausschuss nicht mehr erforderlich war. In Hof entsteht ein neues Carport und in der Pexenfelderstraße in Arnstorf erhält ein Wohnhaus einen Wintergarten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „WA Langhuber Feld“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Der Wintergarten erhält ein Flachdach. Ein neues Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage wird am Pfaffengraben in Arnstorf geplant, Bebauungsplan „WA Triefeldener Feld II“. Hier wird die Firstrichtung nicht eingehalten. Die Zustimmung als Baunachbar wurde erteilt. Der Ausschuss beriet über den Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Neubau eines Nebengebäudes mit Einfriedungen in Arnstorf, Pexenfelderstraße. Das Gebäude ist in der Dachform nicht an das Hauptgebäude angepasst und erhält ein Pultdach, die Dachneigung ist zu flach. Natursteineinfriedungen werden errichtet. Der Markt Arnstorf ist für die Entscheidung über die Befreiung zuständig, weil es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt.

Im Krankenhausweg in Arnstorf möchten Bauherrn das Einfamilienhaus um ein Obergeschoss und Dachboden und einen Treppenturm erweitern. Die Eigenart der nähren Umgebung entspricht keinem der Baugebiete. Innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Von den sieben stimmberechtigten Mitglieder erteilten sechs das Einvernehmen nicht.

Zum Ende des öffentlichen Teiles machte ein Ausschussmitglied die Anregung, aufgrund des in der Sitzung behandelten Antrags auf Vorbescheid zur Bebauung eines Grundstücks in Arnstorf, den östlichen am Grundstück verlaufenden Fußweg von der Lehmhäuserstraße bis zur Straße Schickanöder Feld zur Gemeindestraße auszubauen. Die Zufahrt zum gewerblich genutzten Teil der Lehmhäuserstraße wäre dann in Richtung Süden möglich und brächte eine Verkehrsentlastung. Bei der Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schönauer Straße“ könnte dies eingeplant werden. An der Aufhausener Straße ist ein Fußweg von der Georgstraße bis zur Gärtnerstraße geplant. Deshalb wurde angefragt, ob ein gemeinsamer Fuß- und Radweg gebaut werden könnte. Der Bürgermeister wird dies klären.
(Quelle: RA 1. Mai 2021)