Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Grundstückseigentümer müssen in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
+++ Terminvereinbarung im Bürgerbüro weiterhin erwünscht!!! +++
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Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Grundstückseigentümer müssen in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.