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Aktuelle Informationen

Kein Veto bei Anträgen

Eine umfangreiche Tagesordnung wartete auf den Bau- und Umweltausschuss des Marktes Arnstorf, als dieser unter Leitung des Vorsitzenden Erster Bürgermeister Christoph Brunner zusammen kam und zunächst über die zweite Änderung der Einbeziehungssatzung Mitterhausen und 45. Änderung des Flächennutzungsplanes beriet. Die einmonatige Auslegung wurde durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden weder Anregungen noch Bedenken im Verfahren vorgebracht.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde ebenfalls abgewickelt. Der Bau- und Umweltausschuss nahm von den Stellungnahmen Kenntnis, die im Verfahren eingegangen sind. Die Wertung der Stellungnahmen wurden dem Gremium bekanntgegeben, das die erforderlichen Einzelbeschlüsse fasste. Das Deckblatt Nr. 45 zum Flaschennutzungsplan wurde sodann in der Fassung vom 14. Dezember beschlussmäßig festgestellt. Die 45. Änderung des Flaschennutzungsplanes wurde mit der Bekanntmachung der Genehmigung wirksam.

Die Einbeziehungssatzung Mitterhausen, zweite Änderung wurde ebenfalls als Satzung beschlossen und trat mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Etliche Träger öffentlicher Belange hatten keine Einwendungen oder Anregungen, viele gaben keine Stellungnahme ab. Wo nötig, wurden Hinweise und Anregungen zur Kenntnis genommen.

Des Weiteren erfolgte zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Geiselsdorf und 44. Änderung des Flächennutzungsplanes die einmonatliche Auslegung. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden weder Anregungen noch Bedenken im Verfahren vorgebracht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand ebenfalls statt. Die Wertung der eingegangenen Stellungnahmen wurden dem Bau- und Umweltausschuss bekanntgegeben, der die Abwägung der Stellungnahmen gemäß nachfolgendem Vorschlag beschloss.

Das Deckblatt Nr. 44 zum Flaschennutzungsplan wurde in der Fassung vom 14. Dezember beschlussmäßig festgestellt. Die Genehmigung zur 44. Änderung wurde beantragt. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung wurde als Satzung beschlossen.

In Wada, Gemarkung Mitterhausen möchte ein Bauherr einen Teilumbau des bestehenden Stadls zur Lager- und Maschinenhalle vornehmen. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist landwirtschaftlich privilegiert. Das gemeindliche Einvernehmen wurde, wie auch bei den nachfolgenden Anträgen, einstimmig erteilt. In Hainberg entstehen neue Nebengebäude. Das dort zu errichtende Holzlager dient einer nachhaltigen Energiegewinnung und ist für den Bauherrn unabdingbar. Ein weiterer Bauherr in Hainberg möchte einen Wintergarten errichten und das bestehende Lager über der Garage zum Wohnraum umfunktionieren. Eine Abweichung von der Firstrichtung und von der erforderlichen Abstandsfläche zum Nachbargrundstück wurde bereits vom Landratsamt Rottal-Inn zugelassen.

Der Bau- und Umweltausschuss erhielt Kenntnis weiter Kenntnis vom Antrag auf Genehmigung eines Anbaus einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle und Überdachung des bestehenden Festmistlagers in Thalhausen. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist landwirtschaftlich privilegiert. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle soll in der Gemarkung Ruppertskirchen realisiert werden. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist landwirtschaftlich privilegiert. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Des Weiteren möchte ein Bauherr ein Nebengebäude neu und ein Carport an die bestehende Garage in der Gemarkung Jägerndorf, Holzham errichten. In einem Dorfgebiet ist das Vorhaben zulässig.

Ein Antrag auf Genehmigung zum Neubau einer Lagerhalle mit Werkstatt für Maschinenbau im Nebenerwerb in Sattlern lag ebenfalls vor. Das Vorhaben ist in einem Dorfgebiet zulässig.

In Mitterhausen, Siglthann möchte ein Bauherr eine Werkstatt und Maschinenhalle mit Hackschnitzellager neu bauen und das bestehende Gebäude auf dem Grundstück abreißen. Das Vorhaben liegt im Außenbereich, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Erster Bürgermeister Brunner informierte darüber dass gemäß der geltenden Geschäftsordnung des Marktes Arnstorf künftig alle Bauanträge, die in seine Zuständigkeit fallen, auf dem Verwaltungsweg erledigt werden. Dem Hinweis, dass sich am Busbahnhof beim Wartehäuschen das Pflaster löst, wird nachgegangen.
(Quelle: RA 24.12.2021)