• img
  • img
  • img

+++ Terminvereinbarung im Bürgerbüro weiterhin erwünscht!!! +++

Dienststellen

Rathaus Arnstorf Marktplatz 8
94424 Arnstorf
Telefon 08723 9610-0

Meine Welt - Rottal-Inn

Bürgerinfo Portal

des Landratsamtes
Rottal-Inn

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBürgerinfo Portal

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag bis Freitag:
08.00 – 11.45 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag Nachmittag geschlossen.

Stadtplan.de - Einfach besser finden

Online Stadtplan vom Markt Arnstorf

Der neue Stadtplan des Markt Arnstorfs.
Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterZum Stadtplan

Bürger-App des Marktes Arnstorf

Bürger-App des Marktes Arnstorf

Die neue App jetzt für Android und iOS downloaden.
PDF mit QR-Codes

Dahoim in Niederbayern

Dahoam in Niederbayern

Infoportal für die Region
... do mog i lebn!

Öffnet externen Link in neuem FensterZum Infoportal

Aktuelle Informationen

Räum- und Streupflicht im Winter

Aufgrund der aktuellen Witterung weisen wir nochmals auf die Räum- und Streupflicht hin.

Gemäß der gemeindlichen Verordnungen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter haben die Vorder- und Hinterlieger an Sicherungsflächen (Gehbahnen vor dem Grundstück) an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr  von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- und Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Der geräumte Schnee oder Eisreste sind neben der Gehbahn zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist dies nicht möglich, haben die Vorder- und Hinteranlieger das Räumgut am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind durch Räumungen freizuhalten.

Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbuße belegt werden (§ 13 der Verordnung).