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Aktuelle Informationen

Reinhaltung der Straßen ist Bürgerpflicht

Marktrat verabschiedet Verordnung mit Laufzeit 20 Jahre: Hohe Bußgelder möglich - Notkommandanten für Feuerwehr Mariakirchen bestellt - Markttermine für das Jahr 2021 festgelegt

Die einen tun es ganz selbstverständlich, anderen kommen ihrer Bürgerpflicht nicht nach: Die Straßen und Wege vor dem eigenen Grundstück rein zu halten. Dazu gibt es eine Verordnung, die nun vom Marktrat neu verabschiedet wurde.

Dies war erforderlich, da die Gültigkeit der bisherigen Verordnung abläuft. Der  neu  beschlossene Schriftsatz hat wiederum eine Laufzeit von 20 Jahren und regelt klar die Bürgerpflichten in puncto Reinhaltung und Reinigung der öffentliche Straßen. 

Rein halten, das bedeutet: Kein Grasbewuchs, kein Laub, das zur Gefahr für andere werden könnte und im Winter gilt natürlich eine Räum- und Streupflicht. Auch muss Unrat entfernt werden, bei Kanalschächten muss das Abfließen von Wasser gewährleistet sein, auch Schlamm, etwa nach einem Stark-regen muss vom Anlieger entfernt werden. Dies gilt im Übrigen auch für Park-, Grünstreifen oder Radwege, sollte das Grundstück an selbigen liegen.

Kein Putzwasser oder Flüssigkeiten in den Kanal

Selbstverständlich sollte es sein, Putz- oder Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten nicht auf öffentlichen Straßen auszuschütten oder in den gemeindlichen Kanal zu gießen. Untersagt ist es auch Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte auf öffentlichen Straßen zu reinigen. Sollten öffentlich gewidmete Straßen, etwa Gemeindestraßen, zum Beispiel durch landwirtschaftliche Fahrzeuge verschmutzt werden, muss der Verursacher diese auf eigene Kosten reinigen. Dass Tiere die Straßen und Gehwege nicht verunreinigen dürfen, beziehungsweise die Halter dafür sorgen müssen, dass zum Beispiel Kot entfernt wird, ist hinlänglich bekannt. Die Verordnung regelt auch, dass Steine, Holz oder gar Gerümpel nicht auf öffentlichen Straßen abgeladen, abgestellt oder gelagert werden. Auch nicht neben Straßen, falls diese durch die Lagerung verunreinigt werden.

Im Übrigen sind Anlieger verpflichtet der Schneeräum- und Streupflicht im Zeitraum zwischen 7 Uhr und 20 Uhr nachzukommen. Nur an Sonn- und Feiertagen müssen die Sicherungsarbeiten erst ab 8 Uhr morgens erledigt werden. Ärgerlich ist es, wenn Laub aus der Nachbarschaft vor dem eigenen Grundstück liegenbleibt. Dennoch hat sich der Anlieger um die Entfernung zu kümmern, denn auf die „Flugbahn“ der Blätter hat der Baumeigentümer keinen Einfluss.

Ignoranz der Bürgerpflicht kann teuer werden

Sollten sich Bürger nicht an diese Verordnung halten, hat die Gemeinde eine Handhabe. „Zuerst wird der Bürger angeschrieben und aufgefordert seinen Pflichten nachzukommen“, betonte Geschäftsleiterin Roswitha Ziegan auf Nachfrage aus dem Gremium.

Sollte der Aufforderung nicht nachgekommen werden, kann dies durchaus teuer werden. Bußgelder bis 1 000 Euro kann der Markt Arnstorf erheben. Wer den genauen Wortlaut der Verordnung nachlesen will und sich zudem über die entsprechende Eingrenzung der Verpflichtungen auf Vorder- und Hinterlieger informieren will, kann die Verordnung auf der Homepage www.arnstorf.de aufrufen. Marktrat Peter Schaitl (CSU) regte an, künftig die Verordnung Grundstückskäufern oder beim Einreichen der Bauanträge an die Hand zu geben. Schließlich sei es wichtig, dass die Bürger ihre Pflichten kennen, „damit es erst gar nicht zu Verwarnungen kommen muss.“

 

Notkommandanten bestellt
Aktivenspitze der FFW Mariakirchen bleibt im Amt

Der Marktrat hat in seiner Sitzung vor der Sommerpause mit der Bestellung der Notkommandanten dafür gesorgt, dass die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr Mariakirchen handlungsfähig bleiben.

Da die Amtszeit des bisherigen Kommandanten Franz Schernhammer und seines Vertreters Oliver Anschütz eigentlich am 31. Mai 2020 endete, das Abhalten der Generalversammlung vor dem Zeitpunkt aber wegen der Coronapandemie nicht möglich war, hat nun der Markt die Dienstzeit der Amtierenden verlängert.

Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt, soll die Neuwahl dann in der vorgeschriebenen Dienstversammlung am 31. Oktober abgehalten werden. 

 

Markttage sind festgelegt

Arnstorf. (ag) Der Marktrat hat für das kommende Jahr 2021 die verkaufsoffenen Sonntage mit Fierantenmarkt festgelegt. Es ließe sich nicht vermeiden, dass auch in anderen nahe gelegenen Orten, wie Eichendorf, Simbach oder Eggenfelden ebenfalls an diesen Tagen Marktsonntage angesetzt sind, teilte Geschäftsleiterin Roswitha Ziegan auf Nachfrage von Marktrat Peter Schaitl (CSU) mit. Allerdings seien die Termine mit der Werbegemeinschaft abgestimmt. Demnach wird der Fastenmarkt am 14. März, der Auffahrtsmarkt am 16 Mai, der Erntemarkt am 19. September und der Allerseelenmarkt am 7. November stattfinden. Ob in diesem Jahr noch ein Marktsonntag stattfinden kann, bleibt ungewiss. Bürgermeister Christoph Brunner teilte dazu mit, dass das Landratsamt derzeit noch keine gesicherten Auskünfte geben kann. Eine Durchführung richte sich nach dem Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Auflagen. 

(Quelle: LZ 30.07.2020)