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Aktuelle Informationen

Sondernutzung wird teurer

Satzung für die Nutzung des öffentlichen Raums

Ab jetzt müssen Gastwirte, Einzelhändler, Fieranten oder Vereine, die für den Ausschank, Verkaufsstände, Ständer oder Werbeaufsteller den öffentlichen Raum, sprich Gehsteige oder Marktplätze nutzen, etwas tiefer in die Tasche greifen. Der Marktrat hat die Kosten für die Sondernutzungen angehoben und in einer Satzung festgelegt.

Es seien zwar bislang schon Mittel geflossen, wenn öffentliche Verkehrsflächen genutzt wurden, doch der Bayerische Kommunale Prüfverband habe den Markt dringend darauf hingewiesen, den Zahlungsfluss auf die Basis einer Satzung zu stellen. Darin sind nicht nur die Kosten nach Quadratmeter und Zeitdauer festgehalten, sondern auch die Voraussetzungen sowie die Nutzungsverpflichtungen. Damit entstehen auch Haftungen und es können Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Bürgermeister Christoph Brunner nannte die Gebührenanpassung moderat. Am meisten wird es wohl die Gastronomiebetriebe betreffen, wenn die Voraussetzungen dafür wieder gegeben sind. Ein Beispiel: Zahlte ein Gastwirt vor der Neuregelung für die nach Quadratmeter berechnete Außenausschankfläche 117 Euro pro Monat, sind es künftig 168 Euro.
(Quelle: LZ 22.04.2021)