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Zustimmung in allen Punkten

Der Bau- und Umweltausschuss hatte über eine Reihe von Anträgen zu beraten, als das Gremium am Donnerstag zur Sitzung zusammen kam. Dabei gab es jeweils einstimmige zustimmende Beschlüsse. Demnach wurde eine Baugenehmigung (Tektur) zum Neubau zweier Nebengebäude mit Garagen, Abstell- und Technikräumen in Grub erteilt. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. In Bruckbach, Gemarkung Ruppertskirchen soll ein Ersatzwohnhaus mit Nebengebäude neu gebaut werden. Ein weiterer Antrag zur Nutzungsänderung von einer Wohnfläche im Erdgeschoss zu einer gewerblichen Nutzfläche (Imbiss) in der Bahnhofstraße in Arnstorf lag vor. Auch hier gab es keine Einwände. Des weiteren möchte eine Bauherrin eine Lagerhalle in Arnstorf, Schönauer Straße, neu bauen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schönauer Straße.“ Es entspricht nicht den Festsetzung des Bebauungsplanes, da die zulässige Grundfläche und die Baugrenze überschritten werden. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu Befreiungen. Geplant ist weiter der Neubau einer gewerblichen Lagerhalle in Holzhäusln, Gemarkung Jägerndorf.

Am Pfaffengraben in Arnstorf ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage vorgesehen. Das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplan „WA Triefeldener Feld II“. Die zulässige Wandhöhe beim Pultdach wird überschritten, ebenso die Baugrenze und die zulässige Abgrabungstiefe. Der zulässige Böschungswinkel wird zu steil ausgeführt. Es wurde trotzdem das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Eine landwirtschaftliche Halle wird in Thalhausen, Gemarkung Sattlern angestrebt. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Beantragt wurde die Genehmigung zur Aufstellung eines mobilen Stalles für 3000 Legehennen und einem mobilen Stall für Junghennenaufzucht für 3000 Junghennen in Stierberg, Gemarkung Mitterhausen. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert, da es wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung und wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll.

Beraten wurde über den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage am Pfarrer-Brücklmeier-Weg in Arnstorf. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan „Am Closenanger“, für den die Aufstellung beschlossen ist. Es entspricht nicht den künftigen Festsetzungen.   

Des weiteren wurde das Gremium darüber informiert, dass die im Baugebiet „Triefeldener Feld II“ neu gebauten Straßen „Sigunastraße“ und „Uttenschwalbstraße“ sowie ein neu gebauter Fußweg soweit fertiggestellt sind, dass sie dem öffentlichen Verkehr zu widmen sind. Diese Widmung zu Ortsstraßen wurde vom Bau- und Umweltausschuss beschlossen. Der Fußweg „Uttenschwalbstraße“ ist ein beschränkt-öffentlicher Weg. Durch die Erschließung des Baugebiets „Triefeldener Feld II“ hat sich die Verkehrsbedeutung eines Teilstückes der Gemeindeverbindungsstraße „Hinteröder Straße“ geändert. Diese erfüllt die Kriterien einer Ortsstraße und wurde deshalb abgestuft. Träger der Straßenbaulast war und bleibt der Markt Arnstorf.

In der Marktgemeinderatssitzung am 19. Oktober wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Feld III“, 1. Änderung beschlossen. Damit hat man die Möglichkeit, einem Bauwilligen die gewünschte Grundlage zur Schaffung eines Wohnhauses mit vier Wohneinheiten zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Der Bau- und Umweltausschuss billigte den von der Planwerkstatt Karlstatter, Marklkofen, gefertigten Entwurf. Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchführen.

Abschließend wurde darauf verwiesen, dass sich auf dem Gelände des Baugebiets „Triefeldener Feld II“ ein Lagerplatz für ein nahegelegenes Bauvorhaben, unter anderem auch mit Aushubmaterial, befand. Auf Anfrage konnte berichtete werden, dass alles entfernt und auf das ursprüngliche Geländeniveau zurückgebaut wurde. Weiter wurde nachgefragt, wann die Fertigstellung des Weges von der Brunnfeldsiedlung zur Gemeindestraße nach Grafendorf erfolgt. Die Lieferung der Brücke hat sich verzögert. Baufertigstellung ist voraussichtlich noch in diesem Jahr. Die Gemeindestraße von der St 2112 zur PAN 37 (Lohmann – Weilnbach) ist mangelhaft. Die Verwaltung berichtete darüber, dass ein genereller Ausbau angedacht ist. Mit der Anregung, dass für die Sanierung von Siedlungsstraßen künftig regelmäßig Haushaltsmittel vorgesehen werden sollen, wurde die öffentliche Sitzung beendet.
(Quelle: RA 3.12.2020)