Der Freistaat Bayern stellt für pflegende Angehörige FFP2-Masken zur Verfügung. Angedacht ist, dass die Pflegehauptpersonen 3 Masken erhalten. Die Verteilung soll über die Wohnsitzgemeinde der Pflegeperson erfolgen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades des Pflegebedürftigen als Nachweis für die Bezugsberechtigung. Geplant ist die Verteilung ab der 4. Kalenderwoche, soweit die Zustellung der Masken an die Gemeinde bis dahin erfolgt ist.
Zur Vorbereitung dieser Aktion bittet der Markt Arnstorf deshalb die pflegenden Angehörigen darum, ab sofort das Schreiben der Pflegekasse mit der Feststellung des Pflegegrades sowie Name und Anschrift der Pflegehauptperson per e-mail oder per Post an den Markt Arnstorf, Marktplatz 8, 94424 Arnstorf, E-Mail: info(at)arnstorf.de zu schicken. Die Masken werden dann an die Berechtigten geschickt. Auch hier gilt das Gebot der Reduzierung der Kontakte auf das unbedingt nötige.