Bauausschuss berät über Befreiungen – Grüner Pfeil an Mariakirchener Straße funktioniert
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Arnstorf hatte bei seiner jüngsten Sitzung über eine Reihe von Anträgen zu befinden. Jeweils einstimmig erteilte er das Einvernehmen.
In Döttenau soll ein Lkw-Abstellplatz errichtet werden. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. In der Gemarkung Ruppertskirchen wird ein bestehendes Fahrsilo für Brennholzlagerung überdacht. Auch dieses Vorhaben liegt im Außenbereich. Des weiteren soll ebenfalls in der Gemarkung Ruppertskirchen ein Schafstall erweitert und ein Carport errichtet werden. In Hainberg wird ein Wohnhaus aufgestockt. Ein bestehendes Altenteil, ebenfalls in Hainberg, wird angebaut. In Sattlern möchte ein Antragsteller eine Hackschnitzellagerhalle an seine Gewerbehalle anbauen. In der Pexenfelderstraße in Arnstorf wird ein Sichtschutzzaun und ein Drahtgitterzaun errichtet. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „WA Langhuber Feld“. Es entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, nachdem die maximale Höhe der Einfriedungen nicht eingehalten wird und auch das Material nicht den Festsetzungen entspricht. Der Ausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu Befreiungen. Ein weiterer Antrag für einer Sichtschutzzaun in der Pexenfelderstraße erhielt ebenfalls gemeindliches Einvernehmen zu Befreiungen, nachdem auch hier die Festsetzungen nicht eingehalten werden.
In Kemathen möchte ein Anwohner ein Carport neu bauen. Das Vorhaben liegt unmittelbar an einer Gemeindeverbindungsstraße mit geringem Abstand zur Fahrbahn. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss, das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit zu erteilen. Folgende Auflage des Marktes Arnstorf als Straßenbaubehörde und örtliche Straßenverkehrsbehörde soll in den Bescheid des Landratsamtes Rottal-Inn aufgenommen werden: Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss das Bauvorhaben mit einem Mindestabstand von zwei Metern von der Grundstücksgrenze entfernt werden. Der Mindestabstand für das am weitesten zur Straße hin vorspringende Bauteil muss eineinhalb Meter von der Grundstücksgrenze betragen.
Des weiteren beriet man über einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Lärmschutzwalls und Erweiterung des bestehenden Pkw-Parkplatzes in der Gemarkung Sattlern. Auch hierfür wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Bau- und Umweltausschuss erhielt weiter Kenntnis vom Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Bau einer Voliere in Arnstorf. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lehmhäusersiedlung“. Die Baugrenzen werden überschritten, die Dacheindeckung weicht in Material und Farbe ab. Das Gremium beschloss die Befreiungen von den Festsetzungen zu erteilen.
Beim Punkt Anfragen, Anträge, Informationen kam zur Sprache, dass die Errichtung einer neuen Straßenführung zum neuen Baugebiet „Triefeldener Feld II“ in Arnstorf geprüft werden soll. Der Gehweg zwischen der Straße und der Franz-Feichter-Straße in Arnstorf wird auf Grund einer möglichen Sanierung vor Ort begutachtet. Erneut kam die Funktionalität des grünen Pfeiles an der Ampelanlage (an der Kreuzung stehend von der Mariakirchener Straße aus auf die Pfarrkirchener Straße) zur Sprache. Laut Information des Staatlichen Bauamtes wurde der Auftrag zur Prüfung an Swarco übergeben. Diese Prüfung fand bereits statt. Der grüne Pfeil schaltet sich erst bei einer bestimmen Fahrzeuglänge der Linksabbieger in die Pfarrkirchener Straße zu. Das ist richtig, es handelt sich um keinen Fehler der Ampelanlage. Die Zeitverzögerungen für die restlichen Grünphasen stimmen mittlerweile auch. Mit der Firma soll nochmals Kontakt bezüglich eines Vor-Ort-Termines aufgenommen werden.
(Quelle: RA 28.8.2020)