Keine größeren Einwände gegen die Änderung des Bebauungsplanes
Eine umfangreiche Tagesordnung hatten die Markträte in der ersten Sitzung des Bau-und Umweltausschusses des Jahres zu bewältigen. Die einmonatige Auslegung des Bebauungsplans „Im Feld III, 1. Änderung“ wurde durchgeführt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Bebauungsplan als Satzung beschlossen
Eine ganze Reihe Beteiligter gaben keine Stellungnahmen ab. Die weiteren Behörden und Ämter äußerten keine generellen Einwände gegen die vorgelegte Planung. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege verweist auf das Bodendenkmal in Form einer Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung und vermutet zudem weitere Bodendenkmäler. Für Bodeneingriffe jeglicher Art ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig. Die Belange des Denkmalschutzes sind im Rahmen des Bauvollzugs zu berücksichtigen. Der Bebauungsplan wurde als Satzung beschlossen.
Den folgenden Anträgen auf Genehmigung erteilten die Ausschuss-Mitglieder jeweils einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. So lag ein Tekturplan zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses zu Wohneinheiten in der Kirchenstraße in Arnstorf vor. In Hinterholzen, Gemarkung Hainberg, ist ein Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Maschinenhalle sowie der Abbruch einer bestehenden Scheune geplant. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Beantragt wurde ein Neubau von zwei Mastschweineställen als Außenklimastall (Pigport-System) für mehr Tierwohl und der Neubau einer Güllegrube in Holzham. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist privilegiert, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.
Der Bau- und Umweltausschuss erhielt ferner Kenntnis vom Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Kühlzelle, Änderung der Dachkonstruktion und Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Dach und Küchentrakt in Thalhausen.
Am Marktplatz ist das Errichten einer Werbeanlage geplant. Ein ehemaliges Sägewerksgebäude beziehungsweise Garagen möchte der Besitzer künftig als Lagerhallen nutzen. Damit einhergehend ist der Bau einer Lagerüberdachung und eines Bürocontainers sowie die Errichtung einer Stahlbeton-Stützmauer in Triefelden angedacht. Das Bauvorhaben ist im Außenbereich.
In Radelsbach, Gemarkung Mitterhausen, wird eine Holzlagerhalle errichtet. Auch dieses Vorhaben ist im Außenbereich. In Arnstorf, Wimmer-G’wanden soll ein bestehendes Einfamilienhaus aufgestockt und erweitert werden, hinzu kommt der Anbau einer Garage und eines Geräteschuppens an das bestehende Nebengebäude. In der Kirchgasse steht der Umbau und die Sanierung eines bestehenden Mehrfamilienhauses an. Des Weiteren wird in Aign, Gemarkung Mariakirchen, der Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle angestrebt. In Falkering, Gemarkung Jägerndorf ist der Neubau einer Güllegrube vorgesehen. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Ein Antrag lag weiter aus Kapfing, Gemarkung Mariakirchen, vor zum Anbau eines Holzlagerschuppens, ebenfalls im Außenbereich. Weiter wurde über den Antrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Nebengebäude in Zwilling, Gemarkung Ruppertskirchen, beraten. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Hinsichtlich des Verlaufs der Gemeindestraße ist eine Regelung erforderlich.
Überschreitung der Baugrenze abgesegnet
Die Errichtung von zwei Meister-Containern und einer offenen Überdachung ist in Kapfing, Gemarkung Mariakirchen, vorgesehen. Auch da handelt es sich um den Außenbereich. Des Weiteren erhielt das Gremium Kenntnis vom Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan zum Neubau eines Geräteschuppens in Arnstorf, Hofgartenweg. Die Baugrenze wird da überschritten. Ein Pultdach ist anstelle des Satteldaches vorgesehen, die Dachneigung ist zu flach und die Dachdeckung soll mittels Blech anstatt Pfannen erfolgen. Der Markt Arnstorf ist zur Entscheidung über den Antrag auf diese Befreiung von den Festsetzungen zuständig und erteilte diese.
Beim letzten Punkt der öffentlichen Sitzung erhielt das Gremium Informationen über Bauvorhaben, die als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt wurden. Darüber hinaus kam man überein, dass die Errichtung eines Gehwegs an der Aufhausener Straße bis zur Gärtnerstraße weiter verfolgt werden soll. (Quelle: RA 7.2.2021)