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Aktuelle Informationen

Neue Basis für weitere Entwicklung

Marktrat berät über Entwurf des überarbeiteten Flächennutzungsplans

Mit einer sehr trockenen Thematik, die jedoch Baugeschehen und Entwicklung in der Marktgemeinde in den kommenden 15 Jahren grundlegend bestimmen wird, hat sich der Marktrat in einer Sondersitzung auseinandergesetzt. Das beauftragte Planungsbüro Jocham und Kellhuber stellte den Entwurf des neuen Flächennutzungsplan vor.

Petra Kellhuber fasste dabei das Ergebnis ihres Büros und der sechs Arbeitskreissitzungen zusammen. Bevor es für die Planer an die eigentliche Arbeit ging, hatten sie sich in den Ortsteilen ein Bild gemacht und die bereits verbindliche Bauleitplanung samt Schutzgebieten grafisch festgehalten.

Tatsächlicher Bedarf

Wichtig war es vor allem, den tatsächlichen Bedarf an Wohnbau- und Gewerbeflächen im Planungshorizont zu ermitteln, denn gerade in Zeiten, in denen die Regierung Flächensparmaßnahmen voraussetzt, spielen die Zahlen eine entscheidende Rolle. Da der Markt in den vergangenen Jahrzehnten stark gewachsen ist und stetig Neubaugebiete ausgewiesen wurden, wird dieser Trend in den kommenden 15 Jahren nicht zu erwarten sein – nicht nur, weil mögliche Flächen begrenzt vorhanden sind, sondern weil in jüngster Vergangenheit bereits Gewerbe- und Wohnbauflächen auf den Weg gebracht wurden.

Um einen Planungsrahmen zu erhalten, legte Petra Kellhuber die prognostizierten Einwohnerzahlen (7 500) für das Jahr 2036 vor, ein Wert, mit dem auch die Regierung bei ihren künftigen Entscheidungen rechnet. In Wohneinheiten sind das 2  954, was unterm Strich bedeutet, dass es am Ende des Planungszeitraums einen Mehrbedarf von 157 Wohneinheiten geben wird. Umgerechnet in Bauparzellen sind das 138. Dabei wird eine durchschnittliche Grundstücksfläche von 800 Quadratmetern angenommen.

Danach ging es an die eigentliche Überplanung der einzelnen Ortsgebiete, die auch den Markträten im Detail vorgestellt wurde. Entscheidend ist dabei die Kategorisierung in Wohn- beziehungsweise Mischgebiet, Dorf, dörfliches oder urbanes Gebiet. Dabei gab es für einige Ortsteile Änderungen, etwa in Neukirchen, das keine Chance mehr hat als städtebauliches Dorfgebiet anerkannt zu werden. Die Kategorisierung hat etwa Auswirkungen auf Förderrichtlinien. Die einzelnen Gebietsformen wurden für Jägerndorf, Holzhäuseln, Daimhäuseln, Holzham, Weilnbach, Mitterhausen, Kemathen, Neukirchen, Sattlern, Westerndorf, Mariakirchen, Kohlstorf, Geiselsdorf, Hainberg, Arnstorf Südwesten, Arnstorf Osten und Norden besprochen. Weiler bleiben außen vor. Baureserven kamen dabei ebenso zur Sprache, wie Rücknahmeflächen, Flächen also, die im bisherigen Flächennutzungsplan als mögliches Wohnbau- oder Gewerbegebiet eingetragen waren, im neuen Planwerk aber nicht mehr als solche auftauchen sollen.

Der Arbeitskreis hatte vorab schon die Rücknahmeflächen bestimmt. Mit dabei war eine mögliche Gewerbefläche im Bereich der Industriestraße. Für nicht sinnvoll erachtete Marktrat Dr. Thomas Pröckl (CSU) diesen Einzelentscheid. Auch ein Großteil des Marktrates sprach sich dafür aus, an der ursprünglichen Darstellung nicht zu rütteln. Die Fläche wird also auch im neuen Flächennutzungsplan wieder aufgenommen.

Angesprochen wurden zudem mögliche Trassen für Ortsumgehungsstraßen. Kellhuber betonte, dass die Darstellungen derzeit lediglich nachrichtlich sind und keinerlei Verbindlichkeit für die spätere tatsächliche Straßenführung haben. Laut der Planerin werden auch die jüngst auf den Weg gebrachten Sondergebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen noch in den Flächennutzungsplan aufgenommen, allerdings erst, wenn eine verbindliche Planung vorliegt.

Öffentlichkeit beteiligen

Nun werden die Anregungen und gewünschten Änderungen noch eingearbeitet. Danach wird die Marktverwaltung den Entwurf auf der Homepage veröffentlichen. Dann erst wird es eine Einladung für die Träger aller öffentlichen Belange zu einem „Runden Tisch“ geben. Außerdem wird der Markt, im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung, zu Bürgersprechstunden laden. Wenn hierbei Anregungen oder mündliche Stellungnahmen abgegeben werden, protokollieren die Planer diese und werden sie im Zuge der Abwägung behandeln.

Danach folgen die weiteren Schritte, wie die Billigung der Planung oder die Auslegung. Erst dann kann der Marktrat einen Feststellungsbeschluss fällen.

Übrigens: Der Flächennutzungsplan ist im Vergleich zum Bebauungsplan nicht verbindlich, sondern lediglich vorbereitend. Er ist für Bürger somit nicht rechtswirksam, sondern gilt als verwaltungsinternes Planwerk.
(Quelle: Rottaler Anzeiger, Ausgabe vom 02.10.2023, Autorin: Angelika Gabor)