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Aktuelle Informationen

Neuer Kriterienkatalog, alte Probleme

Rahmenbedingungen für Solaranlagen geändert - PV-Planung genehmigt

Erneut stand auf der Tagesordnung der Marktratssitzung die Bewilligung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Doch vor dem Entscheid änderte das Gremium den erst im vergangenen Jahr beschlossenen Kriterienkatalog. Jedoch entspricht der geplante und auch bewilligte Solarpark nicht ganz den neuen Richtlinien.

Die bisherigen Vorgaben des Kriterienkatalogs wurden bei den vergangenen Bewilligungen nur sehr selten eingehalten. Deshalb erschien es sinnvoll, den Schriftsatz entsprechend anzupassen. In der Neufassung ist eine Flächenbegrenzung ausgehebelt, künftig entscheidet der Marktrat im eigenen Ermessen und legt dabei vornehmlich das Landschaftsbild zugrunde. Auf die Sichtbarkeit bezieht sich eine weitere Änderung. Der Mindestabstand zur Nachbarschaftsbebauung bleibt bei 100 Meter, Einwendungen sollen die in einer Sichtbeziehung stehenden Betroffenen im Rahmen der Auslegung im laufenden Verfahren vorbringen. Eine grundsätzliche Begrenzung des jährlichen Zubaus gibt es nicht, der Marktrat behält sich „nach Sinnhaftigkeit“ Einzelfallentscheidungen vor.

„Das ist ein Kriterienkatalog, der so formuliert ist, dass er jederzeit ausgehebelt werden kann“, konstatierte CSU-Marktrat Peter Schaitl und er stimmte deshalb ebenso gegen die Neuauflage, wie sein Fraktionschef Kyrill Gabor. Auch Hans Bauer, Ländliche Wählergemeinschaft (LWG), verweigerte die Zustimmung, da er eine Flächenbegrenzung als dringend notwendig erachtet.

Exponierte Lage

Tatsächlich entspricht die anschließend beschlossene Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für einen Solarpark zwischen Jägerndorf und Salksdorf nicht in Gänze den Rahmenbedingungen des Kriterienkatalogs. Denn der Antragssteller, der Gemüseanbaubetrieb Stangl, hat die Teilfläche in der Gemarkung Jägerndorf nur 50 Meter von der Wohnbebauung ins Auge gefasst. Planerin Petra Kellhuber (Büro Jocham und Kellhuber) und Emilia Stangl versicherte zwar, dass mit den Nachbarn noch das Gespräch gesucht werde, doch die Markträte Hans Reiter (LWG-Fraktionsführer), Hans Bauer und Günther Moosburner (UWG) prangerten an, dass dies nicht schon im Vorfeld geschehen ist. Planerin Kellhuber führte vor Augen, dass die Anrainer von der Familie Stangl sehr wohl wertgeschätzt würden, aber es bestehe ja auch immer die Möglichkeit, im Zuge der öffentlichen Auslegung Einwendungen vorzubringen, die dann entsprechend behandelt werden.

Dass der Solarpark das Landschaftsbild prägen wird, das war den Markträten bewusst, doch der Ausbau der regenerativen Energien müsse vorangetrieben werden. Die technischen Eckpunkte zum Solarpark erläuterte Baptist Gregori von der ausführenden Firma Envalue. Demnach plant Stangl eine insgesamt 120 Mega-Watt leistungsstarke Anlage auf drei Flächenteilen. 33 500 Module für 20 Mega-Watt werden dabei auf dem Gemeindegebiet Arnstorf stehen. Eine Einspeisezusage hat der investierende Gemüsebetrieb bereits. Zudem steht fest, dass ein eigenes Umspannwerk gebaut werden soll, mit dem auch grüner Wasserstoff erzeugt werden kann, der dann in der energieintensiven Produktion von Konserven eingesetzt wird, um so den hohen Gasverbrauch zu egalisieren.

Nicht geschmeckt hat dem Marktrat, vor allem Dr. Günter Meisetschläger (CSU), dass der Investor zwar eine kommunale Beteiligung in Aussicht stellt, darüber aber keine konkreten Aussagen trifft, wie das bei anderen Solarparkbetreibern üblich war. Baptist Gregori merkte an, dass letztlich die Wirtschaftlichkeit über die Abgabe an die Kommune entscheide, aber die Bedingungen würden im Durchführungsvertrag ausgehandelt. Möglichst zügig soll das Verfahren durchlaufen werden, denn Baubeginn soll im Jahr 2025 sein.

Die erste Hürde ist genommen, da eine Mehrheit im Marktrat mit vier Gegenstimmen der Bauleitplanung grünes Licht gab.
Quelle: Mediengruppe Attenkofer/Ausgabe Landauer Zeitung vom 24.11.2023/Autor: Angelika Gabor