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Aktuelle Informationen

Pressemitteilung des Landratsamtes Rottal-Inn zu den neuen Maßnahmen wegen Überschreitung des Inzidenzwertes von 200

Am Sonntag, 13.12., hat der Landkreis Rottal-Inn den Inzidenzwert von 200 erneut überschritten. Damit treten automatisch gemäß der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung vom Montag, 14.12., 0 Uhr, folgende Maßnahmen in Kraft:

  • Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor. Dazu zählen ein medizinischer oder veterinärmedizinischer Notfall oder andere medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen, die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbare Ausbildungszwecke, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, die Begleitung Sterbender, Handlungen zur Versorgung von Tieren, die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
  • An allen Schulen findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt. Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform ist untersagt. Diese Regelungen gelten vorbehaltlich weiter greifenden Regelungen durch die Bayerische Staatsregierung.

Hier finden Sie die entsprechende Bekanntmachung zur 10. BayIfSMV Startet das Herunterladen der Datei: