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Verschmutzung von öffentlichen Flächen durch die Hinterlassenschaften von Hunden

Nun da der letzte Schnee geschmolzen ist, weiß mancher Fußgänger nicht so recht wo er denn auf dem Gehweg noch hintreten soll, da dieser an manchen Stellen des Gemeindegebietes mit Hundekot übersäht ist. Die alleinige Zahlung der Hundesteuer stellt aber keinen Freibrief für Hundebesitzer dar, der sie berechtigt, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere überall liegen zu lassen.

Die meisten Hundebesitzer tun alles für ihr Tier und verhalten sich rücksichtsvoll, indem sie zum Beispiel den Hundekot ihres Tiers beseitigen oder ihre Hunde in öffentlichen Grünanlagen an der Leine führen. Dennoch wenden sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindeverwaltung und klagen über Hundehaufen auf Straßen, Gehwegen, Kinderspielplätzen und in Grünanlagen.

Das ist nicht nur ärgerlich, sondern gefährdet zudem auch die Gesundheit von Kindern, wenn diese beispielsweise beim Spielen, mit Hundekot in Berührung kommen.

Neben der Verpflichtung aller Hundebesitzer, den Kot ihres Hundes zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen, die im § 2 Abs. 4 der „Benutzungssatzung gemeindlicher Grünanlagen und öffentlichen Flächen des Marktes“ konkret benannt wird, hat der Markt Arnstorf genau wegen dieser Problematik sog. „Hundetoiletten“ entlang der bekannten Routen zum Gassi gehen, aufgestellt.

Bei den Hundetoiletten handelt es sich um Stationen aus denen kostenlos Müllbeutel entnommen werden können, um den Hundekot damit aufzusammeln und den Beutel anschließend wieder in der Station ordnungsgemäß entsorgen zu können.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass neben der Haftbarkeit eines Verursachers im Schadensfall bei Nichtbeachtung o. g. Regelung,  grundsätzlich Zuwiderhandlungen gegen die „Benutzungssatzung gemeindlicher Grünanlagen und öffentlichen Flächen des Marktes“ gemäß Art 24 Abs. 2 Satz 2 GO als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € belegt werden können.

Der Markt Arnstorf ruft daher alle Hundehalter im Gemeindegebiet auf, sich grundsätzlich kollegial und fair ihren Mitmenschen gegenüber zu verhalten und stets die Hinterlassenschaften ihrer Hunde ordnungsgemäß zu entsorgen wodurch sie zu einem positiven Gemeinschaftsleben und einem ansprechenden Ortsbild beitragen!