Die Maßnahmen werden bis 28.03.2021 verlängert.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rottal- Inn vom 04.03.2021 zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Rottal- Inn finden Sie hier:
+++ Terminvereinbarung im Bürgerbüro erwünscht!!! +++