Die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) macht darauf aufmerksam, dass Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, einen Ausgleichsbetrag beantragen können.
Die Pressemitteilung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau finden Sie hier: