Die SVLFG teilt mit, dass Anträge für die Ausgleichsleistungen aus der Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft bis 30.9.2022 gestellt werden müssen.
Die Pressemitteilung finden Sie hier:
+++ Terminvereinbarung im Bürgerbüro erwünscht!!! +++