Zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Rottal-Inn aufgrund steigender Fallzahlen hat der Landkreis Rottal-Inn eine Allgemeinverfügung erlassen.
Diese beinhaltet auch strenge Kontaktbeschränkungen.
Das Amtsblatt mit der Allgemeinverfügung finden Sie hier: