Satzung ermöglicht Freibadöffnung – Marktrat beschließt Änderungen
Als am 8. Juni das Freibad Arnstorf seine Türen öffnete, gehörte die Freizeiteinrichtung zu den Ersten im Bezirk.
Voraussetzung dafür war eine Änderung in der Benutzungssatzung, die nun vom Marktgemeinderat das gemeindliche Einvernehmen erhalten hat. Bereits seit Ende April standen Schwimmmeister Josef Zitzelsberger und sein Team in den Startlöchern. Die neue Abdeckung war eingebaut und das Beckenwasser auf Temperatur. Täglich gingen viele Anrufe von Schwimmbegeisterten in der Marktverwaltung ein, die eine Öffnung nicht erwarten konnten. Doch erst als bekannt wurde, welche Anforderungen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung voraussetzt, konnte Josef Zitzelsberger einen Satzungsentwurf vorlegen, um das Freibad im Verlauf der abschwächenden Pandemie betreiben zu können.
Gerne nehmen nun die täglichen Nutzer die geänderten Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen hin, um den gesunden Sport zu betreiben. Beschilderungen zeigen, welche Wege genommen werden dürfen, der Aufenthalt im Beckenbereich ist stark eingeschränkt und Markierungen zeigen Sperr- und Abstandsregeln auf. Auch im Becken gehören nun „Einbahnstraßen“ und „Schwimmautobahnen“ zum Coronaalltag. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen ins Freibad und auch im Planschbecken ist der Badespaß für die Kleinen mit Vorschriften versehen. Das Personal achtet sehr streng darauf, dass die neue Haus- und Badeordnung eingehalten wird.
Trotz Maskenpflicht in gekennzeichneten Bereichen und den vielen Auflagen freuen sich die Schwimmbegeisterten, dass sie nun endlich wieder ins kühle Nass springen dürfen. Selbst bei den derzeit trüben Regentagen lassen sich die Stammgäste das tägliche Schwimmen nicht nehmen.
„Wir sind Schwimmmeister Josef Zitzelsberger sehr dankbar, dass er die Satzung ausgearbeitet hat und Arnstorf so zu den ersten Orten gehören konnte, die die Freibadsaison eröffneten“, betonte Bürgermeister Christoph Brunner.
(Quelle: LZ 17.6.2020)