Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Grundstückseigentümer müssen in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
+++ Terminvereinbarung im Bürgerbüro erwünscht!!! +++
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Grundstückseigentümer müssen in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.