Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) können unter bestimmten Voraussetzungen bis 6.300,-- Euro im Jahr dazuverdienen, ohne dass dieses Einkommen der Rente angerechnet wird.
Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau: