Für Unternehmen wurde vom Bayerischen Wirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet. Diese ist von Mo. – Do.: von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Fr. von 7.30 bis 16 Uhr besetzt. Die Rufnummer lautet: 089 2162-2101.
Die Hotline ist gedacht für Unternehmer, die Fragen haben, ob die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales auch für ihren Betrieb gilt.
Neben der Hotline können auch die Dachverbände (IHK, HWK, etc.) Auskünfte erteilen.
Das Landratsamt Rottal-Inn kann keine Auskunft erteilen, ob für gewisse Gewerbebetriebe die Regelungen der Allgemeinverfügung gilt oder nicht.