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Unterschriftenlisten haben neuen Gehweg ermöglicht

(v.l.) 2. Bürgermeister Konrad Stadler begutachtet mit Wasserwart Lechner Franz, Rimböck Franz von der ausführenden Firma Rimböck und Planer- und Bauleiter Rieß Hermann die Bauarbeiten des Gehwegs. (Foto: Markt)

Baubeginn: Unterschriftenliste ermöglichen neuen Gehweg an der Aufhausener Straße

Das Anliegen der Bürger über die Verlängerung des Gehwegs in der Aufhausener Straße wird nun realisiert. Durch das tatkräftige unterschriftensammeln der Betroffenen wurde die Gemeinde auf die Notwendigkeit aufmerksam. Auch für Konrad Stadler, 2. Bürgermister von Arnstorf, war dies ein wichtiges Anliegen und sorgte immer wieder für einen Anstoß des Projektes bei 1. Bürgermister Christoph Brunner. Nach Gesprächen mit den Fachbehörden und Beschluss des Marktgemeinderates konnten alle Hürden überwunden werden und die Ausschreibung des Bauvorhabens erfolgen, so 2. Bürgermeister Konrad Stadler.

Die Planung und Bauleitung übernimmt das Ingenieurbüro Rieß aus Eggenfelden, welches tatkräftige durch den Wasserwart des Marktes Franz Lechner unterstützt wird. Die Bauausausführung durch die Firma Franz Rimböck aus Arnstorf konnte bereits 31.07.2023 folgen. Ausdrücklich lobte 2. Bürgermeister Konrad Stadler das Ingenieurbüro Rieß, welches durch seine kurzfristige und schnelle Ausführung der Planung zu dem raschen Baubeginn beigetragen hat. Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf ca. 260.000,- €. Eine Fertigstellung ist Ende Oktober 2023 geplant. 

Die durchgehende Gehwegverbindung entlang der Kreisstraße PAN 37 führt hinsichtlich der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu einer signifikanten Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.

Der geplante Gehweg beginnt am nördlichen Ortsausgang Richtung Aufhausen mit dem Anschluss an den bereits vorhandenen Gehweg in der Gärtnerstraße. Der Gehweg verläuft ca. 280 m nach Süden und endet bei der Einfahrt in die Georgstraße.

Die Trasse verläuft unmittelbar an der Kreisstraße PAN 37 im Bereich des bestehenden Banketts bzw. Entwässerungsgrabens.

Entlang der Strecke verläuft neben dem Bankettstreifen eine steile Böschung parallel zur Kreisstraße. Durch die vorhandene Böschung wird das Baufeld eingeschränkt. Um aufwendige und kostenintensive Böschungsabsicherungen zu vermeiden wird die Breite des Gehwegs von 1,50 m (Regelbreite) auf 1,30 m reduziert. Aus Sicherheitsgründen wird die Gehwegbreite von 1,30 m auf der gesamten Länge umgesetzt.

Die Entwässerung der PAN 37 erfolgt bisher über den bestehenden Straßengraben. Dieser wird durch den Bau des Gehweges auf der gesamten Länge verrohrt. Die Entwässerung der Kreisstraße erfolgt über Straßeneinläufe, die mit der Grabenverrohrung verbunden sind.

Aufgrund der Bauarbeiten ist eine Ampelregelung im Bereich der Baustelle nötig. Die Verkehrsteilnehmer werden hier um Verständnis gebeten. Durch den neuen Gehweg wird auch die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Schulkinder auf den Weg zur Bushaltestelle wesentlich erhöht.