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Pressemitteilungen

Verbrennung pflanzlicher Abfälle

Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist meldepflichtig – sonst kann es teuer werden!!!!

Aus gegebenem Anlass weist die Marktverwaltung darauf hin, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle (z. B. Wied) meldepflichtig ist. In den vergangenen Wochen ist es mehrmals vorgekommen, dass die Verbrennungen nicht gemeldet wurden und deshalb Feuerwehreinsätze, einmal sogar der Einsatz eines Krankenwagens dadurch ausgelöst wurden. Für die Verursacher wird dies teuer! Schließlich werden die Einsätze von Feuerwehr und Krankenwagen abgerechnet – und die Kosten müssen sie dann selber tragen. Ganz abgesehen von den Kosten stehen die Rettungskräfte für andere Einsätze in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Die Anmeldung muss 7 Tage vor der geplanten Verbrennung bei der Gemeinde angezeigt werden. Es sind Mindestabstände zu Gebäuden, Gehölzen, Wegen usw. einzuhalten – grundsätzlich nur außerhalb geschlossener Ortschaften, das Feuer muss von 2 über 16jährigen Personen überwacht werden, bei starkem Wind darf keine Feuer entzündet werden, Handy und Feuerlöscher mitnehmen usw. Verbrennungen dieser Art  sind außerdem nur werktags in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr zulässig. Alle Informationen über die Zulässigkeit von Verbrennungen pflanzlicher Abfälle gibt es beim Landratsamt Rottal-Inn im Referat Umweltschutz, Tel.: 08561/20-313 und im Internet unter www.rottal-inn.de. Werden Abfälle (auch pflanzliche Abfälle) in unzulässiger Weise verbrannt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit entsprechendem Bußgeld geahndet werden. Deshalb der dringende Aufruf des Marktes Arnstorf: Verbrennung pflanzlicher Abfälle unbedingt rechtzeitig bei der Gemeinde anmelden!


Für die Anmeldung beim Markt Arnstorf wenden Sie sich bitte während der regelmäßigen Öffnungszeiten an Frau Lena Sicheneder, Tel.: 08723/9610-22, lena.sicheneder(at)arnstorf.de. Hier erhalten Sie auch das entsprechende Merkblatt.