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Änderung im Fischereirecht für Kinder und Jugendliche

Zum 01. Januar 2025 wurde der Jugendfischereischein abgeschafft. Alle Minderjährigen ab dem Vollendeten 7. Lebensjahr (statt bisher 10 Jahre) können ohne Fischereischein mit einer Begleitperson angeln. 

Für das Fischen von Kindern und Jugendlichen gilt nun folgendes:

  • Kinder und Jugendliche von sieben bis einschließlich 17 Jahre dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen. Die Fischereiabgabe für Kinder und Jugendliche entfällt. Weiterhin erforderlich ist der Erlaubnisschein. 
    Personalausweis oder Schülerausweis mit Lichtbild soll mitgeführt werden, um sich bei einer Kontrolle im Zweifel wegen des Alters ausweisen zu können.
  • Weiterhin können Jugendliche ab 14 Jahre nach bestandener Fischerprüfung den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben, um allein und eigenverantwortlich zu fischen.
  • Auch Schnupperangeln ist jetzt möglich. Jede Person, ohne Fischereischein und unabhängig vom Alter kann nun an die Fischerei herangeführt werden. Eine volljährige Person mit Fischereischein trägt hierfür die Verantwortung über die Beachtung sämtlicher Regelungen.
    Die verantwortliche Person darf höchstens zwei Handangeln, die heranzuführende Person keine zusätzliche Angel, verwenden. Insbesondere dürfen heranzuführende Personen nicht tätig werden beim Abhaken eines lebenden Fisches sowie beim Betäuben und Töten von Fischen.