Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für hoheitliche Dokumente nur noch digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden, die von zertifizierten Fotografen oder in der Behörde im Beisein eines Mitarbeiters erstellt werden. Diese Maßnahme soll Manipulationen erschweren und den Antragsprozess vereinheitlichen.
Bis die Geräte der Bundesdruckerei zur Fotoerstellung an die Gemeinden ausgeliefert sind können übergangsweise bis Ende Juni noch ausgedruckte Lichtbilder eingescannt werden.