Neues Verkehrsgutachten des Staatlichen Bauamt verdeutlicht innerörtliche Belastung in Arnstorf
„Es ist eine historische Entscheidung, die wir heute treffen“, sagte CSU-Marktrat Peter Schaitl und zeigte damit die Tragweite der Beschlussfassung auf. Mit einem einstimmigen Votum hat sich der Marktgemeinderat für eine Gesamtumfahrung des Arnstorfer Marktbereichs ausgesprochen und damit die Weichen gestellt, dass das Staatliche Bauamt den Bau einer Süd- und Westspange weiter verfolgt.
Die innerörtliche Verkehrsbelastung ist in der Bevölkerung und im Marktratsgremium seit Jahren ein Dauerthema. Schon vor 30 Jahren stand eine Ostumfahrung im Raum, die aber letztlich nicht weiter verfolgt, ja sogar aus dem Flächennutzungsplan gestrichen wurde und heute, aus wasserschutzrechtlichen Gründen gar nicht mehr möglich wäre. In der Amtszeit von Bürgermeister Alfons Sittinger nahm die Diskussion neue Fahrt auf. Schon 2015 Jahre war ein Verkehrsgutachten erstellt und das Staatliche Bauamt mit ins Boot genommen worden. Begleitet von Protesten einiger Bürger, die die Zerstörung der Landschaft nahe der Kollbach und eine Zerklüftung anprangerten, fand eine Bürgerinformation statt, in der schon vage Trassen ins Spiel gebracht wurden.
2024 beauftragte der Markt ein weiteres Verkehrsgutachten, das später im Marktrat vorgestellt wurde und innerörtliche Entlastungsvorschläge beinhaltete. Auch hier war das Staatliche Bauamt als Informationsgeber involviert. Dr. Susanne Schmidbauer zeigte in der Julisitzung 2024 auf, dass der Weg für eine Ortsumgehung steinig und langwierig sein könnte und ohnehin nicht feststehe, ob der Ministerrat überhaupt einer so kostenintensiven Straßenbaumaßnahme zustimmen werde. Letztlich schockte sie einen Großteil der Markträte mit ihrer Aussage, dass bis zu einer Realisierung rund 30 Jahre ins Land ziehen könnten. Allerdings stellte Schmidbauer ein vom Staatlichen Bauamt beauftragtes Verkehrsgutachten in Aussicht.
Neues Verkehrsgutachten ist entscheidend
Nun also lagen die Auswertungen des dritten und letztlich entscheidenden Verkehrsgutachten auf dem Tisch und diese Zahlen zeigen noch deutlicher, dass der Marktbereich, besonders in Stoßzeiten, vom Verkehr überlastet ist. Julian Wirtz vom Staatlichen Bauamt Passau sprach von einem Verkehrsaufkommen, das dem einer Bundesstraße gleicht. „Die Staatsstraßen St 2112 und 2115 sind Zubringer zur Bundesstraße B 20 und zur Autobahn A 92, zudem hat Arnstorf durch die Lindner Holding einen hohen Einpendlerverkehr“, erklärte Wirtz. Dass das Verkehrsaufkommen mit rund 12 000 Fahrzeugen täglich aber so hoch liegt, sei schon überraschend gewesen. Die Verkehrszählung erfolgte entsprechend dem Landesverkehrsmodell ausschließlich an Wochentagen, was die große Differenz zu den bisherigen, vom Markt beauftragten Gutachten erklärt. Klar macht Julian Wirtz, dass nur eine Süd- und Westspangen-Umfahrung eine deutliche Entlastung für den Marktbereich bringen (minus 7 000 Fahrzeuge). Eine Westspange würde das Aufkommen nur um 2 000 Fahrzeuge schmälern. Deshalb wird vom Freistaat Bayern auch ausschließlich eine „Gesamtlösung“ finanziert.
Die Planung von Teilbereichen würde vonseiten des Freistaates nicht weiter verfolgt. Auch eine schnellere Realisierung einer Westspange durch eine „Sonderbaulast“, sei nicht möglich, „da diese nicht Teil des Dringlichkeitsplans war“, erklärte Wirtz auf Nachfrage. Die Kosten der Maßnahme schätzt das Staatliche Bauamt auf rund 30 Millionen Euro.
Nun geht endlich etwas vorwärts
Bei der Masse an Fahrzeugen, die sich täglich durch den Arnstorfer Marktbereich wälzt, stand es für alle Markträte außer Frage, dass es nun an der Zeit ist, mit einem positiven Beschluss und einem klaren Bekenntnis zu einer „Gesamtlösung Süd- und Westspange“ Realitäten zu schaffen, „damit nun endlich etwas vorwärtsgeht“, wie SPD-Marktrat Martin Stömmer es ausdrückte. Nach dem einstimmigen Votum wird nun das Staatliche Bauamt bis 2028 eine „Vorzugstrasse“ planen, in der Bestandsstraßen berücksichtigst werden. Zudem werden im Planungskorridor die einzelnen Abschnitte faunistisch, also unter naturschutzrechtlichen Aspekten, begutachtet. Nach der Entwurfsplanung kann dann in das entscheidende Planfeststellungsverfahren, mit konkreten Planungen und öffentlichen Beteiligungen begonnen werden. „Im Landkreis Rottal-Inn ist dies die einzige Maßnahme, die im Ausbauplan des Staatlichen Bauamts aufgeführt ist“, auch das verdeutliche Wirtz.
Einen genauen Zeitkorridor kann das Staatliche Bauamt nicht nennen, aber die Verantwortlichen denken, dass ein Rahmen von 15 Jahren durchaus realistisch ist.
Die innerörtlichen Verkehrshotspots, wie etwa die „Eichendorfer Kreuzung“ und der immer noch im Raum stehende Kreisverkehr, sind eine „ganz andere Baustelle“, wie Bürgermeister Christoph Brunner verdeutlichte. Diese Betrachtungen spielten bei den Ortsumfahrungsbetrachtungen keine Rolle.
(Quelle: Mediengruppe Attenkofer/Ausgabe Landauer Zeitung vom 09.05.2025/Autor: Angelika Gabor)