• img
  • img
  • img

+++ Freibad schließt ab 13.9.2025! +++ Terminvereinbarung im Bürgerbüro erwünscht!!! +++

Dienststellen

Rathaus Arnstorf Marktplatz 8
94424 Arnstorf
Telefon 08723 9610-0

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag bis Freitag:
08.00 – 11.45 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag Nachmittag geschlossen.

Karriere bei uns

Stellenangebote
vom Markt Arnstorf


finden Sie hier

Ein im Rahmen der ländlichen Entwicklung gefördertes Projekt

Flurneuordnung Ruppertskirchen II

Gefördert durch
Bayerisches Staatsministerium
Mehr Info

Ein im Rahmen der ländlichen Entwicklung gefördertes Projekt

Flurneuordnung Geiselsdorf

Gefördert durch
Bayerisches Staatsministerium
Mehr Info

Ein im Rahmen der ländlichen Entwicklung gefördertes Projekt

Einfache Dorferneuerung - Arnstorf-Jägerndorf

Gefördert durch
Bayerisches Staatsm.
Mehr Info

Umrüstung der Schulbeleuchtung

Gefördert durch
Bayerisches Staatsm.
Mehr Info

Meine Welt - Rottal-Inn

Bürgerinfo Portal

des Landratsamtes
Rottal-Inn

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBürgerinfo Portal

Öffnungszeiten

Kasse

Montag bis Freitag:
08.00 – 11.45 Uhr

Nachmittags geschlossen.

Stadtplan.de - Einfach besser finden

Online Stadtplan vom Markt Arnstorf

Der neue Stadtplan des Markt Arnstorfs.
Zum Stadtplan

Dahoim in Niederbayern

Dahoam in Niederbayern

Infoportal für die Region
... do mog i lebn!

Zum Infoportal

Aktuelle Informationen

Verbrennung pflanzlicher Abfälle

Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist meldepflichtig – sonst kann es teuer werden!!!!

Aus gegebenem Anlass weist die Marktverwaltung darauf hin, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle (z. B. Wied) meldepflichtig ist. In den vergangenen Wochen ist es mehrmals vorgekommen, dass die Verbrennungen nicht gemeldet wurden und deshalb Feuerwehreinsätze, einmal sogar der Einsatz eines Krankenwagens dadurch ausgelöst wurden. Für die Verursacher wird dies teuer! Schließlich werden die Einsätze von Feuerwehr und Krankenwagen abgerechnet – und die Kosten müssen sie dann selber tragen. Ganz abgesehen von den Kosten stehen die Rettungskräfte für andere Einsätze in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Die Anmeldung muss 7 Tage vor der geplanten Verbrennung bei der Gemeinde angezeigt werden. Es sind Mindestabstände zu Gebäuden, Gehölzen, Wegen usw. einzuhalten – grundsätzlich nur außerhalb geschlossener Ortschaften, das Feuer muss von 2 über 16jährigen Personen überwacht werden, bei starkem Wind darf keine Feuer entzündet werden, Handy und Feuerlöscher mitnehmen usw. Verbrennungen dieser Art  sind außerdem nur werktags in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr zulässig. Alle Informationen über die Zulässigkeit von Verbrennungen pflanzlicher Abfälle gibt es beim Landratsamt Rottal-Inn im Referat Umweltschutz, Tel.: 08561/20-313 und im Internet unter www.rottal-inn.de. Werden Abfälle (auch pflanzliche Abfälle) in unzulässiger Weise verbrannt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit entsprechendem Bußgeld geahndet werden. Deshalb der dringende Aufruf des Marktes Arnstorf: Verbrennung pflanzlicher Abfälle unbedingt rechtzeitig bei der Gemeinde anmelden!


Für die Anmeldung beim Markt Arnstorf wenden Sie sich bitte während der regelmäßigen Öffnungszeiten an Frau Lena Sicheneder, Tel.: 08723/9610-22, lena.sicheneder@arnstorf.de. Hier erhalten Sie auch das entsprechende Merkblatt.